Ja, unser alter Golf IV soll verkauft werden. Also stellte ich ihn online bei zwei grossen Auto-Verkaufsplattformen ein. Seit dem habe ich drei (3) Emails bekommen:

- Die erste Email war von einem englisch-schreibenden Interessenten mit einer Hotmail-Adresse. Ja klar, schick mir doch einfach den Scheck, ich überweise Dir den Rest auf Dein Konto!? ;-)
- Die zweite Email war von einem Autohaus, dass es mir (gegen Geld natürlich) erlaubt hätte, mein Auto auf deren Grundstück zum Verkauf anzubieten. Okay, aber wer verirrt sich da hin um ein Auto zu kaufen?
- Die dritte war der Hammer…

In der Email ging es irgendwie um Vertrag, Dekra-Gutachten und Ankauf. Klingt gut, also habe ich mal angerufen. Verstanden habe ich das jetzt so:

- Ich bringe denen mein Auto vorbei, samt Schlüsseln und Papieren.
- Irgendwie wird ein Vertrag unterschrieben.
- Ein Dekra-Gutachter (vom Autohaus beauftragt?) schätzt mein Auto.
- Zu diesem Preis wird es mir dann “abgekauft”.

Wo ist der Denkfehler? Ach ja, richtig, wir haben ja schon einen Vertrag unterschrieben. Und irgendwelche Verhandlungsmöglichkeiten sind natürlich nicht drin. Auch den Gutachter kann ich nicht wählen.

Mal ehrlich: Das stinkt! Das riecht verdächtig nach Betrug… Okay, wenn ich “Glück” habe, dann muss das Autohaus mehr zahlen als ich im Internet drinstehen habe. (Ob das schon mal passiert ist?) Normalerweise wird da weniger herauskommen, deswegen ist die VB im Inserat ja auch etwas höher! Hallo?!

Ach ja, ich könnte ja mein Auto einfach wieder mitnehmen? Nein! Häh?! Wie kann man einen (Kauf-)Vertrag als gültig betrachten indem noch nicht der Kaufpreis drinsteht? Oder wird der nachträglich eingetragen? DAS wäre Urkundenfälschung!

Wie auch immer! Die Masche ist mir neu und so legal ist sie bestimmt nicht! Aber ich bin auch kein Jurist…