Kinder und Steine
Ein interessantes Urteil
“Bewerfen Kitakinder ein geparktes Auto mit Kieselsteinen, haftet der Träger der Kindertagesstätte nicht für entstehende Schäden.”
Quelle: Aufsichtpflicht: Kita haftet nicht für Blechschäden bei der Stiftung Warentest.